Landesarbeitsgericht Hamm
Beschl. v. 15.04.2010, Az.: 2 BVGa 4/10
Beschl. v. 15.04.2010, Az.: 2 BVGa 4/10
Eilantrag des Arbeitgebers zur Wahlberechtigung von Personen bei der Betriebsratswahl; Streichung ehrenamtlich Beschäftigter von der Wählerliste; Wahlberechtigung von Beschäftigten im berufsvorbereitenden sozialen Jahr
LAG Hamm, 15.04.2010 - 2 BVGa 4/10
Redaktioneller Leitsatz:
1. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG sind keine Arbeitnehmer im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG solche Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist; ehrenamtlich Tätige sind demnach auch dann nicht Arbeitnehmer im Sinne des§ 5 BetrVG, wenn sie eine
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