Landesarbeitsgericht Hamm
Beschl. v. 15.04.2010, Az.: 2 BVGa 4/10
Eilantrag des Arbeitgebers zur Wahlberechtigung von Personen bei der Betriebsratswahl; Streichung ehrenamtlich Beschäftigter von der Wählerliste; Wahlberechtigung von Beschäftigten im berufsvorbereitenden sozialen Jahr
Gericht: LAG Hamm
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.04.2010
Referenz: JurionRS 2010, 21028
Aktenzeichen: 2 BVGa 4/10
ECLI: [keine Angabe]

LAG Hamm, 15.04.2010 - 2 BVGa 4/10

Redaktioneller Leitsatz:

1. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG sind keine Arbeitnehmer im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG solche Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist; ehrenamtlich Tätige sind demnach auch dann nicht Arbeitnehmer im Sinne des§ 5 BetrVG, wenn sie eine


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?