Landesarbeitsgericht Hamm
Beschl. v. 06.02.1980, Az.: 3 TaBV 79/79
Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die während der Betriebswahlen aufgewandt wurden; Unterschriftensammlung für die Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl auf dem Werksgelände; Auslegung des Begriffs "Kosten der Wahl"
Gericht: LAG Hamm
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.02.1980
Referenz: JurionRS 1980, 12442
Aktenzeichen: 3 TaBV 79/79
ECLI: [keine Angabe]

Fundstelle:

DB 1980, 1223 (Volltext mit amtl. LS)

LAG Hamm, 06.02.1980 - 3 TaBV 79/79

In dem Beschlussverfahren
hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
aufgrund der mündlichen Anhörung vom 06.02.1980
durch
den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Mareck und
die ehrenamtlichen Richter von Reis und Becker
beschlossen:

Tenor:

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 18.09.1979 verkündeten Beschluß des Arbeitsgerichts Dortmund - 5 BV 13/79 - wird zurückgewiesen.

Die


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?