Beschl. v. 06.02.1980, Az.: 3 TaBV 79/79
Fundstelle:
DB 1980, 1223 (Volltext mit amtl. LS)
LAG Hamm, 06.02.1980 - 3 TaBV 79/79
In dem Beschlussverfahren
hat die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
aufgrund der mündlichen Anhörung vom 06.02.1980
durch
den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Mareck und
die ehrenamtlichen Richter von Reis und Becker
beschlossen:
Tenor:
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 18.09.1979 verkündeten Beschluß des Arbeitsgerichts Dortmund - 5 BV 13/79 - wird zurückgewiesen.
Die
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