Landesarbeitsgericht Hamburg
Beschl. v. 15.02.2007, Az.: 7 TaBV 9/06
Betriebsratswahl in einer Einrichtung einer Religionsgemeinschaft; Gewährleistung des Rechts aus Art. 140 GG i. V. m. § 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung (WRV) für Religionsgemeinschaften zur eigenen Regelung ihrer Angelegenheiten innerhalb der für alle geltenden Gesetze ; Kritererien zur Feststellung einer Einrichtung einer Religionsgemeinschaft
Gericht: LAG Hamburg
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 15.02.2007
Referenz: JurionRS 2007, 35640
Aktenzeichen: 7 TaBV 9/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHH:2007:0215.7TABV9.06.0A

LAG Hamburg, 15.02.2007 - 7 TaBV 9/06

Amtlicher Leitsatz:

  1. 1.

    Zu den Zuordnungskriterien für die Annahme einer Einrichtung einer Religionsgemeinschaft i.S.des § 118 Abs. 2 BetrVG


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