Kündigungsschutz - neues Arbeitsverhältnis

Information

1. Allgemeines

Der gekündigte Arbeitnehmer ist nach gewonnenem Kündigungsrechtsstreit nicht gezwungen, in den Betrieb des alten Arbeitgebers zurückzukehren. Die tatsächlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle Weiterarbeit sind durch einen Kündigungsrechtsstreit ohnehin arg eingeschränkt und viele Arbeitnehmer haben schon kurz nach ihrer Kündigung eine neue Beschäftigung gefunden. Das KSchG nimmt auf diesen Umstand Rücksicht und gibt Arbeitnehmern mit § 12 KSchG eine Möglichkeit, sich binnen Wochenfrist aus dem alten Beschäftigungsverhältnis zu verabschieden. Ob das immer ein kluger Schritt ist, muss jeder Arbeitnehmer


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