Kündigung - personenbedingt: Abgrenzung

1. Allgemeines

Der richtige Grund für eine Kündigung ist manchmal schwer zu finden. Die sozial gerechtfertigte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses setzt eine betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Kündigung voraus. Das wahre Motiv für diese Kündigung mag nachrangig sein. Im Ergebnis kommt es immer nur darauf an, ob ein Kündigungsgrund im Sinn des § 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vorliegt, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial rechtfertigt. Und dieser Grund muss, wenn es sich um eine personenbedingte handeln soll, eben in


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