Checkliste - Schwerbehinderte: Schwerbehindertenvertretung - Aufgaben

Arbeitshilfe

1. Allgemein

  • Die Schwerbehindertenvertretung fördert gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
  • Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus der Vertrauensperson sowie mindestens einem Stellvertreter.

2. Beteiligungsrechte

  • Unterrichtung und Anhörung:

    • Zum 01.01.2018 wurde das folgende Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung in das SGB IX eingefügt:

      Der Arbeitgeber hat gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer ggf. zu treffenden Entscheidung anzuhören.

      Beispiel:

      Gemäß § 164 Abs. 1 S. 4 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung über den Eingang einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen zu informieren.

      >> Er hat


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?