Beirat

Information

Jeder Gesellschaft sind bestimmte Organe gesetzlich vorgeschrieben. So muss beispielsweise eine GmbH eine Gesellschafterversammlung, mindestens einen Geschäftsführer und - sofern die Gesellschaft der Mitbestimmung unterliegt - einen Aufsichtsrat haben.

Der Beirat eines Unternehmens ist dagegen eine freiwillig, gesetzlich nicht vorgeschriebene, Einrichtung. Nicht hierunter fallen die in § 95ff. AktG und § 52 GmbHG zu bildenden Aufsichtsräte oder ein sogenannter Gesellschafterbeirat. Obwohl der Beirat mit diesen Gremien durchaus vergleichbar ist.

Der Beirat eines Unternehmens ist ein Gremium, das Geschäftsleitung und/oder die Gesellschafter des Unternehmens unterstützt und berät. In der Praxis finden sich Beiräte in unterschiedlicher Ausprägung und Gestaltung sowohl bei Einzelunternehmen als auch bei Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Bezeichnung "Beirat" ist nirgends vorgegeben. Oft werden für ein derartiges Organ auch die Begriffe "Verwaltungsrat" oder "Gesellschafterausschuss" verwandt.

Vielfach haben gerade mittelständische Unternehmen


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