Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.07.1991, Az.: 7 ABR 34/90
Anwendbarkeit des § 118 Abs. 2 BetrVG auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen; Selbstbestimmungsrecht der Kirche; Durchführung einer Betriebsratswahl beim Evangelischer Presseverband Nord e.V
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.07.1991
Referenz: JurionRS 1991, 15994
Aktenzeichen: 7 ABR 34/90
ECLI: [keine Angabe]

Fundstellen:

BAGE 68, 170 - 178

AfP 1992, 326

AuR 1991, 348-349 (amtl. Leitsatz)

BB 1991, 2163 (Kurzinformation)

DB 1992, 1427 (Volltext mit amtl. LS)

JR 1992, 132 (Volltext mit amtl. LS)

MDR 1991, 1177-1178 (Volltext mit amtl. LS)

NZA 1991, 977-979 (Volltext mit amtl. LS)

RdA 1991, 384


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