Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.07.1991, Az.: 7 ABR 34/90
Beschl. v. 24.07.1991, Az.: 7 ABR 34/90
Anwendbarkeit des § 118 Abs. 2 BetrVG auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen; Selbstbestimmungsrecht der Kirche; Durchführung einer Betriebsratswahl beim Evangelischer Presseverband Nord e.V
Fundstellen:
BAGE 68, 170 - 178
AuR 1991, 348-349 (amtl. Leitsatz)
BB 1991, 2163 (Kurzinformation)
DB 1992, 1427 (Volltext mit amtl. LS)
JR 1992, 132 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1991, 1177-1178 (Volltext mit amtl. LS)
NZA 1991, 977-979 (Volltext mit amtl. LS)
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