Sprecherausschuss - Wahlgrundsätze

Normen

§ 6 SprAuG

§ 7 SprAuG

§ 8 SprAuG

Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz (WOSprAuG)

Information

1. Zeitpunkt

Die regelmäßigen Wahlen des Sprecherausschusses finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Erstmals konnten Sprecherausschüsse im Jahr 1990 gewählt werden. Betriebsratswahl und Sprecherausschusswahl sind zeitgleich einzuleiten. Die Einleitung der Wahl erfolgt durch Erlass des Wahlausschreibens.

2. Durchführung der Wahl

2.1 Bestellung des Wahlvorstands

Die Sprecherausschusswahl wird durch einen Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt. Besteht in einem Betrieb bereits ein Sprecherausschuss, so hat dieser nach § 7 SprAuG spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen Wahlvorstand unter Benennung eines Vorsitzenden zu bestellen.


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