§ 132 BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
Bundesrecht

Achter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Betriebsverfassungsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BetrVG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 132 BetrVG

(In-Kraft-Treten)


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