Lohngestaltung - Allgemeines

Information

1. Allgemeines

Neben der Frage, wann und wie viel Lohn im Betrieb gezahlt wird, spielt in vielen Unternehmen - insbesondere solchen mit betrieblicher Mitbestimmung - auch die Lohngestaltung eine herausragende Rolle. Einschlägige Regelungen finden in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in allen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und bei Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung mitzubestimmen.

2. Begriffe und Definitionen

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) umfasst der Begriff der betrieblichen Lohngestaltung i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG die Festsetzung abstrakt-genereller Grundsätze zur Lohnfindung unter dem Gesichtspunkt der Lohngerechtigkeit; es geht hier um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen (AG, 22.01.1980 - 1 ABR


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