Landesarbeitsgericht Hamm
Beschl. v. 30.06.2015, Az.: 7 TaBV 71/14
Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl des Betriebsrats
Gericht: LAG Hamm
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 30.06.2015
Referenz: JurionRS 2015, 22567
Aktenzeichen: 7 TaBV 71/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

ArbG Hamm - 18.09.2014 - AZ: 4 BV 15/14

LAG Hamm, 30.06.2015 - 7 TaBV 71/14

Amtlicher Leitsatz:

Das Unterlassen eines Einspruchs gegen die Wählerliste im Sinne des § 4 Abs. 1 WOBetrVG führt nicht zum Verlust der Anfechtungsberechtigung gem. § 19 Abs. 2 BetrVG, da die WOBetrVG als niederrangige Rechtsquelle nicht zur Begrenzung des Anfechtungsrechts geeignet ist (im Anschluss an BAG, Beschlüsse vom 27.01.1993, 7 ABR 37/92 und 23.07.2014, 7 ABR 61/12).

Tenor:

  1. 1.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom


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