Duale Studiengänge - berufsbegleitend

Information

1. Allgemeines

Immer häufiger nehmen Arbeitnehmer neben ihrer weiter ausgeübten beruflichen Tätigkeit ein Studium auf. Häufig besteht dabei ein Bezug zu den Aufgaben im Betrieb. Viele Unternehmen fördern solche Weiterbildungsmaßnahmen, da sich dadurch die Qualifikation der Mitarbeiter erhöht und die Hochschulausbildung auch im betrieblichen Interesse liegt. Entnehmen Sie dem Beitrag alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema.

2. Inhalt und Ablauf

Teilnehmer berufsbegleitenden Studiengängen sind meist Arbeitnehmer mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung. Es besteht keine festgelegte inhaltliche Verzahnung zwischen den Studieninhalten und der Arbeit im Betrieb. Allerdings wird das Studium oft auf die Vertiefung der in einer Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gerichtet sein. Gerade deshalb kann die Teilnahme an solchen Studiengängen auch im betrieblichen Interesse liegen.

Unter Umständen kann das Unternehmen auch die Inhalte des Studienganges


Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+

Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.

BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.

  • Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
  • Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
  • Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
  • Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut

Sie sind bereits Abonnent?

Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?