Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.07.2020, Az.: 10 AZR 123/19
Zielsetzung des Nachtarbeitszuschlags nach § 6 Abs. 5 ArbZG; Keine Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags aus unionsrechtlichen Gründen
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 15.07.2020
Referenz: JurionRSonRS 2020, 52599
Aktenzeichen: 10 AZR 123/19
ECLI: ECLI:DE:BAG:2020:150720.U.10AZR123.19.0

Rechtsgrundlagen:

GRCh Art. 31

Art. 8 RL 2003/88/EG

Art. 9 RL 2003/88/EG

Art. 10 RL 2003/88/EG

Art. 11 RL 2003/88/EG

Art. 12 Buchst. a) RL 2003/88/EG

Art. 12 Abs. 1 GG

Übereinkommen 171 der Internationalen Arbeitsorganisation über Nachtarbeit (1990) Nr. 171 Art. 3 Abs. 1

§ 6 Abs. 5 ArbZG


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