Ausländische Arbeitnehmer - Aufenthaltstitel
Inhaltsübersicht
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1. Allgemeines
Der Aufenthalt und die Einreise ausländischer Arbeitnehmer sind nur dann rechtmäßig, wenn die maßgeblichen AufenthG-Bestimmungen erfüllt sind. Die illegale Einreise und der illegale Aufenthalt sind unter Strafandrohung verboten. Das AufenthG sieht bei rechtswidrigem Aufenthalt eine Abschiebung vor (s. dazu Ausländische Arbeitnehmer - Abschiebung). Wer als Nicht-EU/EWR-Ausländer (s. dazu das Stichwort Ausländische Arbeitnehmer - EU-Bürger) legal in die Bundesrepublik einreisen und sich hier aufhalten will, braucht dafür einen Aufenthaltstitel. Das kann ein bloßes Visum sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 AufenthG), eine
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