Arbeitgeber trägt Kosten
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- Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts Bundesrecht
- Art. 1 BRKRRefG
- Art. 2 BRKRRefG, Änderung des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes
- Art. 3 BRKRRefG, Änderung der Bundeswahlordnung
- Art. 4 BRKRRefG, Änderung der Europawahlordnung
- Art. 5 BRKRRefG, Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
- Art. 6 BRKRRefG, Änderung des Richterwahlgesetzes
- Art. 7 BRKRRefG, Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
- Art. 8 BRKRRefG, Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung...
- Art. 9 BRKRRefG, Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Kran...
- Art. 10 BRKRRefG, Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unf...
- Art. 11 BRKRRefG, Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
- Art. 12 BRKRRefG, Änderung der Auslandsreisekostenverordnung
- Art. 13 BRKRRefG, Änderung der Trennungsgeldverordnung
- Art. 14 BRKRRefG, Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung
- Art. 15 BRKRRefG, Änderung der Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrü...
- Art. 16 BRKRRefG, Änderung der Wehrpflichtverordnung
- Art. 17 BRKRRefG, Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
- Art. 18 BRKRRefG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten