Arbeitgeber trägt Kosten
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- Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes Bundesrecht
- Art. 1 BFDEG, Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst...
- Art. 2 BFDEG, Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
- Art. 3 BFDEG, Änderung des Zivildienstgesetzes
- Art. 4 BFDEG, Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes
- Art. 5 BFDEG, Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012
- Art. 6 BFDEG, Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
- Art. 7 BFDEG, Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 8 BFDEG, Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 9 BFDEG, Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 10 BFDEG, Änderung des Sechstem Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 11 BFDEG, Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 12 BFDEG, Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- Art. 13 BFDEG, Änderung des Bundesbeamtengesetzes
- Art. 14 BFDEG, Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
- Art. 15 BFDEG, Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Art. 16 BFDEG, Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
- Art. 17 BFDEG, Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
- Art. 18 BFDEG, Inkrafttreten