Arbeitgeber trägt Kosten
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- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwalts...
- §§ 1 - 12c, Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
- §§ 13 - 15a, Abschnitt 2 - Gebührenvorschriften
- §§ 16 - 21, Abschnitt 3 - Angelegenheit
- §§ 22 - 33, Abschnitt 4 - Gegenstandswert
- §§ 34 - 36, Abschnitt 5 - Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- §§ 37 - 41a, Abschnitt 6 - Gerichtliche Verfahren
- §§ 42 - 43, Abschnitt 7 - Straf- und Bußgeldsachen sowie bestimmte sonstige Verfahren
- §§ 44 - 59a, Abschnitt 8 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- §§ 59b - 62, Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften
- Anhang