Arbeitgeber trägt Kosten
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- Altersteilzeitgesetz Bundesrecht
- § 1 AltTZG, Grundsatz
- § 2 AltTZG, Begünstigter Personenkreis
- § 3 AltTZG, Anspruchsvoraussetzungen
- § 4 AltTZG, Leistungen
- § 5 AltTZG, Erlöschen und Ruhen des Anspruchs
- § 6 AltTZG, Begriffsbestimmungen
- § 7 AltTZG, Berechnungsvorschriften
- § 8 AltTZG, Arbeitsrechtliche Regelungen
- § 8a AltTZG, Insolvenzsicherung
- § 9 AltTZG, Ausgleichskassen, gemeinsame Einrichtungen
- § 10 AltTZG, Soziale Sicherung des Arbeitnehmers
- § 11 AltTZG, Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers
- § 12 AltTZG, Verfahren
- § 13 AltTZG, Auskünfte und Prüfung
- § 14 AltTZG, Bußgeldvorschriften
- § 15 AltTZG (weggefallen)
- § 15a AltTZG, Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung
- § 15b AltTZG, Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rent...
- § 15c AltTZG, Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Alterste...
- § 15d AltTZG, Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung der Alter...
- § 15e AltTZG, Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verm...
- § 15f AltTZG, Übergangsregelung nach dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistu...
- § 15g AltTZG, Übergangsregelung zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen ...
- § 15h AltTZG, Übergangsregelung zum Gesetz über Leistungsverbesserungen in der g...
- § 15i AltTZG, Übergangsregelung zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfü...
- § 16 AltTZG, Befristung der Förderungsfähigkeit