Arbeitgeber trägt Kosten
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- Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Fünftes Verm...
- § 1 5. VermBG, Persönlicher Geltungsbereich
- § 2 5. VermBG, Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
- § 3 5. VermBG, Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch de...
- § 4 5. VermBG, Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
- § 5 5. VermBG, Wertpapier-Kaufvertrag
- § 6 5. VermBG, Beteiligungs-Vertrag
- § 7 5. VermBG, Beteiligungs-Kaufvertrag
- § 8 5. VermBG, Sparvertrag
- § 9 5. VermBG, Kapitalversicherungsvertrag
- § 10 5. VermBG, Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
- § 11 5. VermBG, Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
- § 12 5. VermBG, Freie Wahl der Anlage
- § 13 5. VermBG, Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 14 5. VermBG, Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenor...
- § 15 5. VermBG, Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächt...
- § 16 5. VermBG, Berlin-Klausel
- § 17 5. VermBG, Anwendungsvorschriften
- § 18 5. VermBG, Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der ...