Arbeitgeber trägt Kosten
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- Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publiz...
- § 1 PublG, Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen
- § 2 PublG, Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung
- § 3 PublG, Geltungsbereich
- § 4 PublG, Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht
- § 5 PublG, Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
- § 6 PublG, Prüfung durch die Abschlussprüfer
- § 7 PublG, Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 8 PublG, Feststellung des Jahresabschlusses
- § 9 PublG, Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch ...
- § 10 PublG, Nichtigkeit des Jahresabschlusses
- § 11 PublG, Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen
- § 12 PublG, Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung
- § 13 PublG, Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht
- § 14 PublG, Prüfung des Konzernabschlusses
- § 15 PublG, Offenlegung des Konzernabschlusses
- § 16 PublG (weggefallen)
- § 17 PublG, Unrichtige Darstellung
- § 18 PublG, Verletzung der Berichtspflicht
- § 19 PublG, Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- § 19a PublG, Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen
- § 20 PublG, Bußgeldvorschriften
- § 21 PublG, Festsetzung von Ordnungsgeld
- § 21a PublG, Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle
- § 22 PublG, Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
- § 23 PublG, In-Kraft-Treten