Arbeitgeber trägt Kosten
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- Insolvenzordnung (InsO) Bundesrecht
- §§ 1 - 10a, Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
- §§ 11 - 79, Zweiter Teil - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfasstes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- §§ 80 - 147, Dritter Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- §§ 148 - 173, Vierter Teil - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
- §§ 174 - 216, Fünfter Teil - Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
- §§ 217 - 269, Sechster Teil - Insolvenzplan
- §§ 269a - 269i, Siebter Teil - Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
- §§ 270 - 285, Achter Teil - Eigenverwaltung
- §§ 286 - 303a, Neunter Teil - Restschuldbefreiung
- §§ 304 - 314, Zehnter Teil - Verbraucherinsolvenzverfahren
- §§ 315 - 334, Elfter Teil - Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
- §§ 335 - 358, Zwölfter Teil - Internationales Insolvenzrecht
- § 359, Dreizehnter Teil - In-Kraft-Treten