Arbeitgeber trägt Kosten
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- Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) Bundesrecht
- §§ 1 - 31, Erster Teil - Wahl des Personalrates
- §§ 32 - 41, Zweiter Teil - Wahl des Bezirkspersonalrates
- §§ 42 - 44, Dritter Teil - Wahl des Hauptpersonalrates
- § 45, Vierter Teil - Wahl des Gesamtpersonalrates
- §§ 46 - 47, Fünfter Teil - Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- §§ 48 - 51, Sechster Teil - Besondere Verwaltungszweige
- §§ 52 - 54, Siebter Teil - Schlussvorschriften