Checkliste - Mitbestimmung: Betriebliche Ordnung
1. Rechtsgrundlage
2. Inhalt des Mitbestimmungsrechts
Gesetzeswortlaut: "Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb"
Aber: Nach der ständigen Rechtsprechung ist das Mitbestimmungsrecht entgegen dem weiten Wortlaut der Vorschrift beschränkt auf Maßnahmen, die das "Ordnungsverhalten" der Arbeitnehmer betreffen.
Dieses ist berührt,
wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder
die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt.
Mitbestimmungsfrei sind dagegen Maßnahmen, die das "Arbeitsverhalten" der Beschäftigten regeln:
Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts näher bestimmt, welche Arbeiten auszuführen sind und in welcher Weise das geschehen soll.
Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04).
3. Form der Regelung unerheblich
Ist das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betroffen, wird ein Mitbestimmungsrecht nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern den
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