Checkliste - Mitbestimmung: Betriebliche Ordnung

1. Rechtsgrundlage

2. Inhalt des Mitbestimmungsrechts

  • Gesetzeswortlaut: "Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb"

  • Aber: Nach der ständigen Rechtsprechung ist das Mitbestimmungsrecht entgegen dem weiten Wortlaut der Vorschrift beschränkt auf Maßnahmen, die das "Ordnungsverhalten" der Arbeitnehmer betreffen.

    Dieses ist berührt,

    • wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder

    • die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt.

  • Mitbestimmungsfrei sind dagegen Maßnahmen, die das "Arbeitsverhalten" der Beschäftigten regeln:

    • Darum handelt es sich, wenn der Arbeitgeber kraft seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts näher bestimmt, welche Arbeiten auszuführen sind und in welcher Weise das geschehen soll.

    • Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04).

3. Form der Regelung unerheblich

  • Ist das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betroffen, wird ein Mitbestimmungsrecht nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern den


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