Checkliste - Betriebsratsarbeit: Auflösung des Betriebsrats
1. Rechtsgrundlage
2. Antragsberechtigung
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer
Arbeitgeber
eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
3. Voraussetzungen
Wortlaut des Gesetzes: "grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten"
Auslegung durch die Rechtsprechung:
objektiv erhebliche Pflichtverletzung, die offensichtlich schwerwiegend ist
als grobe Pflichtverletzungen kommen insbesondere die grundsätzliche Missachtung der Gebote des § 2 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ArbG Krefeld 06.02.1995 – 4 BV 34/94) und die Weitergabe vertraulicher Vorgänge und Daten an Dritte in Betracht
Maßstab: alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die betrieblichen Gegebenheiten und der Anlass der Pflichtverletzung
"wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint" (BAG, 22.06.1993 – 1 ABR 62/92)
nicht erforderlich ist, dass ein innerbetrieblicher Konflikt besteht (LAG Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 6 TaBV 5/13).
Die grobe Pflichtverletzung muss vom Betriebsrat als Gremium begangen
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