Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.07.2020, Az.: 1 ABR 41/18
Weitreichender Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG für die Betätigung der Koalitionen; Keine Regelungsmacht der Betriebsparteien für die Ausgestaltung gewerkschaftlicher Informationsvermittlung im Betrieb
Gericht: BAG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.07.2020
Referenz: JurionRSonRS 2020, 39005
Aktenzeichen: 1 ABR 41/18
ECLI: ECLI:DE:BAG:2020:280720.B.1ABR41.18.0

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