Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.07.2020, Az.: 1 ABR 41/18
Beschl. v. 28.07.2020, Az.: 1 ABR 41/18
Weitreichender Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG für die Betätigung der Koalitionen; Keine Regelungsmacht der Betriebsparteien für die Ausgestaltung gewerkschaftlicher Informationsvermittlung im Betrieb
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
BAGE 171, 340 - 346
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