Checkliste - Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmerstatus
1. Begriffsbestimmung
Laut § 611a BGB gilt als Arbeitnehmer, wer
wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages
im Dienste eines anderen
zur Leistung
weisungsgebundener,
fremdbestimmter Arbeit
in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
2. Abgrenzungen
Die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ist im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
Durch eine solche wertende Gesamtbetrachtung kann den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden.
Hierbei sind auch solche Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich etwa in Branchen und Bereichen ergeben, die Spezifika aufgrund grundrechtlich geschützter Werte aufweisen (z.B. siehe den Beitrag "Freie Mitarbeiter in Medienunternehmen")
Keine Arbeitnehmer sind (siehe die entsprechenden Checklisten):
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Selbstständige (Scheinselbstständigkeit)
Freie Mitarbeiter auf Honorarbasis
Werkvertragsnehmer
Praktikanten
Heimarbeiter
Crowdworker
Werkstudenten
3. Der Beschäftigtenbegriff im Sozialversicherungsrecht
Rechtsgrundlage § 7 SGB IV
geht weiter als der Arbeitnehmerbegriff
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit,
insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
4. Arbeitnehmer als Verbraucher
Das Bundesarbeitsgericht hat
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