Checkliste - Arbeitsverhältnis: Arbeitnehmerstatus

1. Begriffsbestimmung

Laut § 611a BGB gilt als Arbeitnehmer, wer

  • wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages

  • im Dienste eines anderen

  • zur Leistung

    • weisungsgebundener,

    • fremdbestimmter Arbeit

  • in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.

2. Abgrenzungen

  • Die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ist im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

  • Durch eine solche wertende Gesamtbetrachtung kann den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen werden.

  • Hierbei sind auch solche Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich etwa in Branchen und Bereichen ergeben, die Spezifika aufgrund grundrechtlich geschützter Werte aufweisen (z.B. siehe den Beitrag "Freie Mitarbeiter in Medienunternehmen")

  • Keine Arbeitnehmer sind (siehe die entsprechenden Checklisten):

    • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

    • Selbstständige (Scheinselbstständigkeit)

    • Freie Mitarbeiter auf Honorarbasis

    • Werkvertragsnehmer

    • Praktikanten

    • Heimarbeiter

    • Crowdworker

    • Werkstudenten

3. Der Beschäftigtenbegriff im Sozialversicherungsrecht

  • Rechtsgrundlage § 7 SGB IV

  • geht weiter als der Arbeitnehmerbegriff

    • Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit,

    • insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.

4. Arbeitnehmer als Verbraucher

  • Das Bundesarbeitsgericht hat


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