Checkliste - Arbeitsvertrag: Informationen über Arbeitsbedingungen
1. Rechtsgrundlage
§ 2 NachwG (neu zum 01.08.2022)
Hintergrund: Europäische Richtlinie RL 2019/1152.
2. Anwendungsbereich
Alle Arbeitnehmer
Auch Befristete und Praktikanten gemäß § 22 MiLoG
Die vormalige Ausnahme für kurzfristige Aushilfsarbeitsverhältnisse von höchstens einem Monat wurde gestrichen.
3. Abgrenzungen zu einem Arbeitsvertrag
Nachweise haben nur eine sogenannte deklaratorische Bedeutung, d.h. es kommt zu keinen Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Vereinbarung.
Nachweis ist Wissenserklärung, d.h. Inhalt wird nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags!
Sofern der nachzuweisende Inhalt in einem Arbeitsvertrag geregelt wurde, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Aber: Regelung in einem Arbeitsvertrag von Nachteil für den Arbeitgeber, da zwingend gültige Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung!
4. Form und Frist des Nachweises (§ 2 Abs. 1 NachwG)
Frist: Die Fristen, innerhalb derer die Informationen nach dem Nachweisgesetz zur Verfügung gestellt werden müssen, sind nunmehr gestaffelt:
für Informationen nach § 2 Abs.
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