Beschl. v. 26.10.1982, Az.: 1 ABR 11/81
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Hamburg 04.03.1980 - 14 BV 4/79
LAG Hamburg 09.01.1981 - 3 TaBV 4/80
Fundstellen:
BAGE 41, 92 - 110
JR 1984, 220
NJW 1983, 2838-2840 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1983, 2803-2806 (Urteilsbesprechung von Professor Dr. Wolfgang Kilian)
ZIP 1983, 981-985
BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81
Amtlicher Leitsatz:
1. Unter Betriebsanlagen im Sinne von § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG sind nicht nur Anlagen in der Produktion zu verstehen, sondern allgemein solche, die dem arbeitstechnischen Produktions- und Leistungsprozeß dienen. Das können auch Einrichtungen des Rechnungswesens sein.
2. Nicht nur die Änderung sämtlicher Betriebsanlagen, sondern auch die Änderung einzelner Betriebsanlagen kann unter §
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