Urt. v. 22.02.1983, Az.: 1 AZR 260/81
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Bremen 10.04.1979 - 2 Ca 2017/78
LAG Bremen 24.06.1980 - 4 Sa 151/79
Rechtsgrundlagen:
§ 14 Rahmentarifvertrag für die Angestellten des Baugewerbes 1971
Fundstellen:
BAGE 42, 1 - 10
JR 1984, 264
NJW 1984, 323 (Volltext mit amtl. LS) "hier Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl"
ZIP 1983, 848-851
BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
Amtlicher Leitsatz:
1. a) Eine tarifliche Ausschlußklausel, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche erfaßt, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, ergreift auch Abfindungsansprüche des entlassenen Arbeitnehmers nach § 113 Abs. 3 in Verb. mit Abs. 1 BetrVG (wie
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