Checkliste - Tarifvertrag: Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel
1. Einführung
Die Parteien eines Arbeitsvertrages können vereinbaren, dass sich die Arbeitsbedingungen nach einem oder mehreren Tarifverträgen richten sollen (sog. tarifliche Bezugnahmeklausel).
Vorteil ist, dass der Inhalt des Tarifvertrags dann gilt, obwohl der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist und die Arbeitsvertragsparteien ggf. nicht beide tarifgebunden sind.
2. Formen
Bei einer Verweisung kann
auf einen bestimmten Tarifvertrag verwiesen werden (statische Verweisung - Beispiel: "Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des TVöD") oder
auf einen Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung (dynamische Verweisung).
Bei der dynamischen Verweisung sind dabei folgende Formen zu unterscheiden:
Die kleine dynamische Bezugnahmeklausel: Es wird auf die jeweils gültige Fassung des konkreten Tarifvertrages verwiesen.
Beispiel:
"Es gelten die Bestimmungen des TVöD in der jeweils gültigen Fassung."
Sofern nach Vertragsschluss der Arbeitsvertragsparteien aufgrund der Bezugnahmeklausel mehrere Tarifverträge in Betracht kommen (Tarifpluralität), ist durch ergänzende
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