Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 09.04.2019, Az.: 1 ABR 51/17
Beschl. v. 09.04.2019, Az.: 1 ABR 51/17
Aufgabenbezogenheit und Erforderlichkeitsprinzip beim allgemeinen Auskunftsanspruch des Betriebsrats; Konkrete Begründung des Betriebsrats bei Geltendmachung seines Auskunftsanspruchs; Auskunft über personenbezogene Daten nach Maßgabe des datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestands des § 26 Abs. 3 S. 1 und S. 3 i.V.m. § 22 Abs. 2 BDSG; Unterrichtungsrecht des Betriebsrats bezüglich sensitiver personenbezogener Daten; Abwägung zwischen zulässiger Verarbeitung sensitiver Daten und schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen; Schutzmaßnahmen zugunsten der Interessen der betroffenen Personen beim Auskunftsbegehren als Obliegenheit des Betriebsrats
Weiterlesen mit BetriebsratsPraxis24+
Bitte loggen Sie sich in Ihr Nutzerkonto ein, um auf alle Inhalte des Wissenspools zuzugreifen.
BetriebsratsPraxis24+ ist Ihre Adresse für erfolgreiche Mitbestimmung. Bleiben Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen.
- Über 4.000 Expertenbeiträge zu allen wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit
- Arbeitnehmerorientierter BetrVG-Kommentar auf dem neuesten Stand
- Über 300 Arbeitshilfen: Checklisten, Mustertexte etc.
- Fortlaufend aktualisierte Gesetze und Urteile im Wortlaut
Sie sind bereits Abonnent?
Sie möchten BetriebsratsPraxis24+ ausprobieren?