Checkliste - Teilzeitarbeit: Arbeitsplatzteilung
Arbeitshilfe
Arbeitsplatzteilung, § 13 TzBfG
Anwendungsbereich
- Teilung der Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz zwischen mehreren Arbeitnehmern
- Gruppen von Arbeitnehmern auf bestimmten Arbeitsplätzen wechseln sich in festgelegten Zeitabschnitten ab, aber keine Arbeitsplatzteilung
Vertretungspflicht
- grundsätzlich nein
- Ausnahme:
- Zustimmung des Arbeitnehmers
- Vereinbarung in Arbeitsvertrag in Bezug auf dringende betriebliche Gründe
- Vertretung muss im Einzelfall zumutbar sein, d.h. keine entgegen stehenden wichtige Belange des Arbeitnehmers
Kündigung
- unzulässig, wenn Ausspruch allein wegen Ausscheidens des anderen Arbeitnehmers aus Arbeitsplatzteilung
- Recht zur Änderungskündigung bleibt unberührt
abweichende Regelungen in Tarifvertrag möglich, § 13 Abs. 4 TzBfG
- auch zuungunsten des Arbeitnehmers
- insbesondere in Bezug auf Festlegung von dringenden betrieblichen Gründen
- Übernahme der Regelungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich in Vereinbarung
So geht's
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Siehe auch
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