Checkliste - Arbeitsverhältnis: Auflösung des Arbeitsverhältnis
1. Allgemein
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht.
Ist die Kündigung des Arbeitgebers nach § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt, kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis nach einem Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht (trotzdem) aufgelöst werden.
Gleichzeitig ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung zu verurteilen.
Zeitlich kann der Auflösungsantrag von beiden Seiten bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz gestellt werden.
3. Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Voraussetzungen des Auflösungsantrags des Arbeitnehmers sind gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt i.S.d. § 1 KSchG ist und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Dabei hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit folgende Beispiele angeführt (BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12)
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