Beschl. v. 20.02.2019, Az.: 13 TaBV 24/18
Fundstellen:
ArbR 2019, 232
EzA-SD 19/2019, 14
FA 2019, 187
NZA-RR 2019, 423-425
LAG Niedersachsen, 20.02.2019 - 13 TaBV 24/18
Amtlicher Leitsatz:
1. Das Recht gem. § 93 BetrVG, -innerhalb des Betriebs_ eine Ausschreibung zu verlangen, bezieht sich auf die Besetzung eines diesem Betrieb zuzuordnenden Arbeitsplatzes. Es steht deshalb regelmäßig dem einzelnen (örtlichen) Betriebsrat zu.
2. Eine Ausschreibung wird nicht schon dadurch zu einer über den örtlichen Betrieb hinausgehenden Angelegenheit, dass
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