Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.12.2018, Az.: 2 AZR 378/18
Urt. v. 13.12.2018, Az.: 2 AZR 378/18
Anhörung der Schwerbehindertenvertetung vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers; Differenzierung zwischen Mitteilungspflicht und Anhörung vor der Kündigung im Schwerbehindertenrecht; Anforderungen an die ordnungsgemäße Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer Kündigung; Kongruenz zwischen Anhörung des Betriebsrats und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Analoge Anwendung der Stellungnahmefristen aus dem Betriebsverfassungsgesetz auch im Schwerbehindertenrecht; Besonderheiten zum arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag bei Verletzung der Anhörungspflicht der Schwerbehindertenvertretung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Chemnitz - 08.06.2018 - AZ: 5 Sa 458/17
Rechtsgrundlagen:
SGB IX (in der vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) § 68 (seit dem 01.01.2018: SGB IX § 151)
SGB IX (in der vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) § 84 (seit dem 01.01.2018: SGB IX § 167)
SGB IX (in der vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung)
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