Checkliste - Mutterschutz: Betriebliche Gesundheitsvorsorge
1. Allgemeines
§ 9 MuSchG enthält die für den betrieblichen Gesundheitsschutz grundlegenden Regelungen
Absatz 1 beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Die werden in den Absätzen 2 bis 4 konkretisiert.
Absatz 5 gibt besondere Vorgaben für die Delegation.
Absatz 6 gibt Vorgaben für die Kostentragung.
2. Zielsetzungen des betrieblichen Gesundheitsschutzes
Vermeidung von gesundheitlichen Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frauen und die ihres Kindes.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG hat der Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau alle aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG erforderlichen Maßnahmen für den Schutz ihrer physischen und psychischen Gesundheit sowie der ihres (ungeborenen) Kindes zu treffen
Zusätzlich zu den Regelungen im Arbeitsschutz regelt er die grundsätzlichen Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf die besonderen Belange von
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