2.5 Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds

 Information 

Die in den Betriebsrat gewählten Mitglieder üben ihr Amt nach § 37 Abs. 1 BetrVG als Ehrenamt aus. Mit diesem Ehrenamt sind nicht nur besondere Rechte und Pflichten (vgl. Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied, Arbeitsbefreiung, Freistellung, Entgeltschutz, Tätigkeitsschutz, Schutz der beruflichen Entwicklung, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, Besonderer Kündigungsschutz, Schulungsanspruch, Geheimhaltungspflicht und Abmeldepflicht), sondern auch einige verantwortungsvolle Aufgaben verbunden.

Um Aufgaben des Betriebsrats ordnungsgemäß zu erfüllen und die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb vernünftig zu vertreten, ist eine aktive und regelmäßige Mitarbeit im und für das Betriebsratsgremium unerlässlich.

Zu den allgemeinen Aufgaben eines jeden Betriebsratsmitglieds gehören insbesondere:

  • die aktive Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats,

  • die gewissenhafte Vorbereitung auf die


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