Checkliste - Werkvertrag: Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
1. Begriffsbestimmung
Gemäß § 12a TVG sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind. Eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit liegt vor bei Selbstständigen, die
aufgrund von Dienst- oder Werkverträgen für andere Personen tätig sind,
die geschuldeten Leistungen persönlich und im Wesentlichen ohne die Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringen und
überwiegend für eine Person tätig sind oder
durch die Arbeit für eine Person mehr als die Hälfte ihres Einkommens erzielen.
2. Folgen
Folge dieser Zuordnung ist gemäß § 12a TVG zunächst, dass die Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes Anwendung finden, daneben ist die in der Norm vorgenommene Wertung bzw. gesetzliche Definition nach einer höchstrichterlichen Entscheidung (BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89) allgemein verbindlich.
Selbstständige, die journalistische, schriftstellerische oder künstlerische Leistungen erbringen, sind gemäß § 12a Abs. 3 TVG bereits unter geringeren Anforderungen als arbeitnehmerähnliche
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