Checkliste - Werkvertrag: Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

 Arbeitshilfe 

1. Begriffsbestimmung

Gemäß § 12a TVG sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind. Eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit liegt vor bei Selbstständigen, die

  • aufgrund von Dienst- oder Werkverträgen für andere Personen tätig sind,

  • die geschuldeten Leistungen persönlich und im Wesentlichen ohne die Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringen und

  • überwiegend für eine Person tätig sind oder

  • durch die Arbeit für eine Person mehr als die Hälfte ihres Einkommens erzielen.

2. Folgen

  • Folge dieser Zuordnung ist gemäß § 12a TVG zunächst, dass die Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes Anwendung finden, daneben ist die in der Norm vorgenommene Wertung bzw. gesetzliche Definition nach einer höchstrichterlichen Entscheidung (BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89) allgemein verbindlich.

  • Selbstständige, die journalistische, schriftstellerische oder künstlerische Leistungen erbringen, sind gemäß § 12a Abs. 3 TVG bereits unter geringeren Anforderungen als arbeitnehmerähnliche


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