Checkliste - Gleichbehandlung: Alter
1. Grundsätze
Eine Ungleichbehandlung wegen eines unterschiedlichen Alters von zwei Arbeitnehmern, Auszubildenden, Leiharbeitnehmern etc. ist grundsätzlich unzulässig.
Der Begriff "Alter" schützt gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht nach der Gesetzesbegründung für das AGG (BT-Drs. 16/1780) nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Benachteiligung, wenngleich dies ein Schwerpunkt des Anwendungsbereichs ist.
2. Ausnahmen: Zulässige Ungleichbehandlungen (§ 10 AGG)
Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist aus den folgenden Gründen zulässig:
Die Festlegung besonderer Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und zur beruflichen Bildung sowie besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich der Bedingungen für Entlohnung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, um die berufliche Eingliederung von Jugendlichen, älteren Beschäftigten und Personen mit Fürsorgepflichten zu fördern oder ihren Schutz sicherzustellen,
die Festlegung von Mindestanforderungen an das Alter, die Berufserfahrung oder das Dienstalter für den Zugang zur Beschäftigung oder
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