Checkliste - Berufsbildung: Förderung durch Arbeitsagentur
1. Allgemeines
Die Weiterbildung von Arbeitssuchenden sowie Arbeitnehmern wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur gefördert.
Ältere Arbeitnehmer können gemäß § 82 SGB III bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
2. Voraussetzungen
Der Arbeitnehmer hat bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet.
Er hat im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Der Betrieb, dem er angehört, beschäftigt nicht mehr als 250 Arbeitnehmer.
Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes, dem er angehört, durchgeführt und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Der Träger und die Maßnahme sind durch eine Fachkundige Stelle für die Förderung zugelassen.
3. Sonderfall: Förderung in Kleinbetrieben:
Für die Förderung von Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten
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