Checkliste - Home-Office: Datenschutz

 Arbeitshilfe 

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer zur Einhaltung der bestehenden Gesetze sowie der betrieblichen Regelungen anhalten. Dabei ist auf Folgendes zu achten:

1. Zutrittskontrolle

  • Bedeutung: kein Zutritt für Unbefugte
  • Umsetzung: Festlegung des Kreises der Zutrittsberechtigten

2. Zugangskontrolle

  • Bedeutung: keine unbefugte Nutzung der Anlagen
  • Umsetzung: entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen

3. Zugriffskontrolle

  • Bedeutung: kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern und Entfernen von Daten
  • Umsetzung. Zugriff nur auf solche Daten ermöglichen, für die Zugriffsberechtigung besteht

4. Weitergabekontrolle

  • Bedeutung: keine Veränderung von Daten während des Transports
  • Umsetzung: Authentifizierungsprogramme für Datentransport zur Firma und zurück (zusätzlich zu Passwort)

5. Benutzerkontrolle

  • Bedeutung: Zurückverfolgung, von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt wurden
  • Umsetzung:
    • Protokollierung beim Zugriff auf Firmendatenbank
    • Anlegen von Protokolldateien auf Telearbeitsplatz
    • Regelung der Auswertung (z.B. Vier-Augen-Prinzip)

6. Auftragskontrolle

  • Bedeutung: Gewährleistung der Einhaltung von Weisungen des Arbeitgebers bei Auftragsdatenverarbeitung (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Selbstständige)

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