Checkliste - Home-Office: Datenschutz
Arbeitshilfe
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer zur Einhaltung der bestehenden Gesetze sowie der betrieblichen Regelungen anhalten. Dabei ist auf Folgendes zu achten:
1. Zutrittskontrolle
- Bedeutung: kein Zutritt für Unbefugte
- Umsetzung: Festlegung des Kreises der Zutrittsberechtigten
2. Zugangskontrolle
- Bedeutung: keine unbefugte Nutzung der Anlagen
- Umsetzung: entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen
3. Zugriffskontrolle
- Bedeutung: kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern und Entfernen von Daten
- Umsetzung. Zugriff nur auf solche Daten ermöglichen, für die Zugriffsberechtigung besteht
4. Weitergabekontrolle
- Bedeutung: keine Veränderung von Daten während des Transports
- Umsetzung: Authentifizierungsprogramme für Datentransport zur Firma und zurück (zusätzlich zu Passwort)
5. Benutzerkontrolle
- Bedeutung: Zurückverfolgung, von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt wurden
- Umsetzung:
- Protokollierung beim Zugriff auf Firmendatenbank
- Anlegen von Protokolldateien auf Telearbeitsplatz
- Regelung der Auswertung (z.B. Vier-Augen-Prinzip)
6. Auftragskontrolle
- Bedeutung: Gewährleistung der Einhaltung von Weisungen des Arbeitgebers bei Auftragsdatenverarbeitung (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Selbstständige)
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