Checkliste - Mitarbeiterbeurteilung: Low-Performer

 Arbeitshilfe 

1. Allgemeines zur Leistungspflicht

  • Arbeitsvertrag ist Dienstvertrag, d.h. Beschäftigter schuldet keinen Erfolg

  • durchschnittliche Arbeitsleistung

  • AN muss tätig werden.

2. Begriffsbestimmung "Low Performer"

  • wenn Arbeitsleistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht

  • orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des AN

  • kein objektiver Maßstab, d.h. nicht mittlerer Art und Güte

  • wenn Leistung auf Dauer erheblich unter den Normalwerten, d.h. ein Drittel unter Durchschnitt

  • Maßstab für die Leistung: Arbeitsvertrag / Entgeltordnung / Berufsbild / Direktionsrecht

  • AN muss tun, was er soll, und zwar so gut wie er kann (Grundsatz-Urteil: BAG 11.12.2003 – 2 AZR 667/02)

  • nicht mehr tolerierbare Fehlerquote

3. Beweislast

  • Abgestufte Darlegungslast:

    • zunächst Darstellung des AG der geforderten Leistung bzw. des Durchschnitts

    • AN muss dann darlegen, dass subjektiv alles geleistet wird

  • Quantitativer Minderleistung:

    • Bei der quantitativen Minderleistung sind die Arbeitsergebnisse und deren erhebliches Zurückbleiben hinter den Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer darzustellen, verbunden mit der Rüge des


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