Checkliste - Mitarbeiterbeurteilung: Low-Performer
1. Allgemeines zur Leistungspflicht
Arbeitsvertrag ist Dienstvertrag, d.h. Beschäftigter schuldet keinen Erfolg
durchschnittliche Arbeitsleistung
AN muss tätig werden.
2. Begriffsbestimmung "Low Performer"
wenn Arbeitsleistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht
orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des AN
kein objektiver Maßstab, d.h. nicht mittlerer Art und Güte
wenn Leistung auf Dauer erheblich unter den Normalwerten, d.h. ein Drittel unter Durchschnitt
Maßstab für die Leistung: Arbeitsvertrag / Entgeltordnung / Berufsbild / Direktionsrecht
AN muss tun, was er soll, und zwar so gut wie er kann (Grundsatz-Urteil: BAG 11.12.2003 – 2 AZR 667/02)
nicht mehr tolerierbare Fehlerquote
3. Beweislast
Abgestufte Darlegungslast:
zunächst Darstellung des AG der geforderten Leistung bzw. des Durchschnitts
AN muss dann darlegen, dass subjektiv alles geleistet wird
Quantitativer Minderleistung:
Bei der quantitativen Minderleistung sind die Arbeitsergebnisse und deren erhebliches Zurückbleiben hinter den Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer darzustellen, verbunden mit der Rüge des
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