Checkliste - Gesamtbetriebsrat (GBR)
1. Begriffsbestimmung:
Besonderer Betriebsrat eines Unternehmens (= rechtliche Einheit bzw. Firma) mit mehreren Betriebsräten an verschiedenen Standorten. Der GBR ist den örtlichen Betriebsräten nicht vorgesetzt oder übergeordnet.
2. Voraussetzungen:
3. Voraussetzungen der Einrichtung:
In einem Unternehmen bestehen mehrere Betriebe bzw. Standorte, in denen jeweils ein örtlicher Betriebsrat eingerichtet ist.
4. Einrichtung:
Der Gesamtbetriebsrat ist eine ständige Einrichtung.
Es gibt keine Amtszeit.
Das Amt des Gesamtbetriebsrats endet nicht schon dann, wenn die Voraussetzungen für seine Errichtung vorübergehend entfallen, sondern erst, wenn von dem dauerhaften Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen auszugehen ist (BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12).
5. Errichtung:
Durch Initiative des Betriebsrats des Unternehmenshauptsitzes oder – sofern dieser nicht besteht – durch den Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs.
Dieser Betriebsrat muss zu der Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des
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