Checkliste - Personalakte: Allgemeines

 Arbeitshilfe 

1. Rechtsgrundlagen

2. Inhalt

  • alle Dokumente, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis aufweisen und an deren Aufnahme eine der Parteien des Arbeitsverhältnisses ein Interesse hat.

  • Grenzen: Recht des Arbeitnehmers auf den Schutz seiner Privatsphäre.

3. Führung der Personalakte

  • Arbeitgeber muss Vorkehrungen treffen, dass unbefugte Personen nicht unberechtigt Einblick in diese Akte nehmen können.

  • Grundsätzlich sollten nur die mit der Personalarbeit betrauten Mitarbeiter Zugriff erhalten.

  • Daneben sind besonders vertrauliche Informationen zusätzlich zu sichern.

    Beispiel: sensible Gesundheitsdaten (BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06).

  • Sofern neben einer Hauptakte den Mitarbeiter betreffende Schriftstücke u.Ä. an anderen Orten aufbewahrt werden, hat die Personalakte entsprechende Hinweise zu enthalten.

  • Es besteht kein Anspruch auf eine Seitennummerierung.

4. Recht auf Einsichtnahme

  • Arbeitnehmer hat immer ein Recht zur Einsichtnahme: Jederzeit (auch


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