Checkliste - Sonderzahlungen: Kürzung und Aufhebung des Anspruchs
Arbeitshilfe
1. Anspruch bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses:
- Wenn nicht gesondert geregelt:
- Art des Zweckes entscheidend für Anspruch auf Sonderleistung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses und Fehlen einer gesonderten Regelung
- verschiedene Zwecke möglich
- Zusätzliche Vergütung Anspruch (-)
- Belohnung der Betriebstreue: Anspruch (+)
- Mischung aus beidem: Anspruch (+)
2. Kürzung für krankheitsbedingte Fehlzeiten
- gesetzliche Regelung: § 4a EFZG
- Voraussetzung: schriftliche Vereinbarung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag
- Umfang: Kürzung für jeden Krankheitstag in Höhe von ? des Arbeitsentgeltes, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt
- besondere Kürzungsvereinbarung entbehrlich
- bei Vereinbarung des 13. Monatsgehaltes als "arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung" >> Folge: kein Anspruch auf Sonderleistung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
3. Kürzung / Aufhebung wenn Anspruch auf betrieblicher Übung beruht
Änderung durch die Erklärung des Widerrufs / Freiwilligkeitsvorbehalts:
Grds. zulässig, auch im Formulararbeitsvertrag.
Aber die Rechtsprechung hat Vorgaben erlassen. Danach sind folgende
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