Checkliste - Betriebsratsarbeit: Betriebsausschuss
1. Rechtsgrundlage: § 27 BetrVG
2. Zwingende Einrichtung
Betriebe mit mehr als neun oder mehr Betriebsratsmitglieder
Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
3. Mitglieder
Vorsitzender des Betriebsrats, dessen Stellvertreter sowie den weiteren Ausschussmitgliedern, deren Anzahl wie folgt gestaffelt ist:
9 bis 15 Betriebsratsmitglieder: 3 weitere Ausschussmitgliedern,
17 bis 23 Betriebsratsmitglieder:5 weitere Ausschussmitglieder
25 bis 35 Betriebsratsmitglieder: 7 weitere Ausschussmitglieder
37 oder mehr Betriebsratsmitglieder: 9 weiteren Ausschussmitgliedern
4. Aufgaben (laut § 27 Abs. 2 S. 1 und 2 BetrVG)
Führung der laufenden Geschäfte des Betriebsrats
Dazu gehören regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats
Beispiele:
Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (BAG 15.08.2012
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