Eignungsuntersuchungen - Arbeitgeberrechte
1. Gesetzliche Regelungen
Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Eignungsuntersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung vorgeschrieben. Dabei geht es um Tätigkeiten, die unabhängig vom jeweiligen Arbeitsplatz als gesundheitlich besonders belastend einzustufen sind. Eine Eignungsuntersuchung ist verbindlich vorgeschrieben u.a.:
für Arbeitnehmer, die in Druckluft beschäftigt werden (§ 10 DruckluftV),
für Arbeitnehmer, die beruflich exponiert sind und Aufgaben der Kategorie A i.S.d. Strahlenschutzverordnung wahrnehmen (§ 77 StrlSchV).
Das Verfahren, die Qualifikation der untersuchenden Ärzte sowie der Wiederholungsturnus der Untersuchungen ergeben sich aus den jeweiligen Verordnungen.
Eignungsuntersuchungen sind kein Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
2. Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen
2.1 Bewerbungsverfahren
Das BAG bejaht die Zulässigkeit der Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen des Bewerbers, wenn diese Einschränkung einen konkreten Bezug zum beabsichtigten Arbeitsverhältnis aufweist und die Arbeitsleistung auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen erheblich beeinträchtigt oder aufhebt (BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83). Der Arbeitgeber kann daher die
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