Checkliste - Ruhen des Arbeitsverhältnisses: Sabbatical/Sabbatjahr

 Arbeitshilfe 

1. Begriffsbestimmung

  • Befristeter Ausstieg aus dem Arbeitsleben.
  • Befristet vereinbarte Form der Teilzeitarbeit.
  • Besondere Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
  • Ausgestaltung wie Altersteilzeit im Blockmodell.

2. Rechtsgrundlage

  • § 7b SGB IV
  • Es besteht grundsätzlich kein Anspruch.
  • Möglich ist individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder Regelung in einer Betriebsvereinbarung.

3. Inhalt

  • Das Sabbatical besteht aus zwei Phasen:
    • Arbeitsphase:
      • Der Arbeitnehmer arbeitet in der Arbeitsphase eine Zeit lang (z.B. ein Jahr) vollzeitig, erhält jedoch nur die Hälfte des Gehaltes.
    • Freizeitphase:
      • In der sich anschließenden Freizeitphase erhält er einen entsprechenden Anteil seines Gehalts.

4. Ausgestaltung

  • Die Arbeitszeit wird mittels eines Wertguthabens gemäß § 7b SGB IV angespart.
  • Mit dem Ende des Sabbaticals gelten automatisch wieder die alten Arbeitsbedingungen.

5. Arbeitsunfähigkeit in der Freizeitphase

  • Während der ersten Sechs-Wochen der Arbeitsunfähigkeit wird das Wertguthaben ausgezahlt.

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