Checkliste - Ruhen des Arbeitsverhältnisses: Sabbatical/Sabbatjahr
Arbeitshilfe
1. Begriffsbestimmung
- Befristeter Ausstieg aus dem Arbeitsleben.
- Befristet vereinbarte Form der Teilzeitarbeit.
- Besondere Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
- Ausgestaltung wie Altersteilzeit im Blockmodell.
2. Rechtsgrundlage
- § 7b SGB IV
- Es besteht grundsätzlich kein Anspruch.
- Möglich ist individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder Regelung in einer Betriebsvereinbarung.
3. Inhalt
- Das Sabbatical besteht aus zwei Phasen:
- Arbeitsphase:
- Der Arbeitnehmer arbeitet in der Arbeitsphase eine Zeit lang (z.B. ein Jahr) vollzeitig, erhält jedoch nur die Hälfte des Gehaltes.
- Freizeitphase:
- In der sich anschließenden Freizeitphase erhält er einen entsprechenden Anteil seines Gehalts.
- Arbeitsphase:
4. Ausgestaltung
- Die Arbeitszeit wird mittels eines Wertguthabens gemäß § 7b SGB IV angespart.
- Mit dem Ende des Sabbaticals gelten automatisch wieder die alten Arbeitsbedingungen.
5. Arbeitsunfähigkeit in der Freizeitphase
- Während der ersten Sechs-Wochen der Arbeitsunfähigkeit wird das Wertguthaben ausgezahlt.
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