Checkliste - Whistleblowing: Allgemeines
Als Whistleblowing wird die Weitergabe eines im Unternehmen begangenen Verstoßes an Stellen in- oder außerhalb des Unternehmens bezeichnet.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter erfährt von dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen eines Vorgesetzen/Kollegen an den Mitbewerber und informiert die Geschäftsführung.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter informiert das Amt für Arbeitsschutz über die im Unternehmen nicht eingehaltenen Sicherheitsanforderungen.
Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob das Whistleblowing für einen Arbeitnehmer zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt:
1. Rechtsgrundlage
Nicht gesondert geregelt.
Die Grundsätze wurden von der Rechtsprechung festgesetzt.
2. Grundsätze
Der Arbeitnehmer muss vor der Einschaltung unternehmensexterner Stellen eine innerbetriebliche Klärung suchen.
Diese Pflicht gilt nicht in den folgenden Fällen:
- Der Arbeitnehmer würde sich ohne die Anzeige selbst in die Gefahr der Strafverfolgung bringen.
- Es handelt sich um schwerwiegende Straftaten bzw. die Pflichtverletzung/Tat wurde von dem Arbeitgeber selbst verübt.
- Mit einer innerbetrieblichen Klärung ist nicht zu rechnen.
3. Rechtsfolge
Sanktionen
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